Bloß nicht mit Hund nach Dänemark? Die Wahrheit über das dänische Hundegesetz
Werden in Dänemark Hunde getötet? Immer wieder geistern Gerüchte vor allem durch die sozialen Medien wie beispielsweise Facebook. Demnach sei es in Dänemark der Polizei per Gesetz erlaubt, im Prinzip jeden Hund gewissermaßen auf der Stelle zu erschießen. Da wird dann behauptet, schon wenn der Hund nicht angeleint sei, könne die Polizei sofort vollstrecken. Es wird geraten, bloß nicht mit dem Hund in das „Hundehasser-Land Dänemark“ zu fahren, wie es eine militante Tierrechtsaktivistin auf Facebook und ihrer Webseite schreibt. Eine andere Seite nennt Dänemark eine „Hundehölle“. Da werden Horrorgeschichten verbreitet und es wird der Eindruck erweckt, als ob in Dänemark ununterbrochen und massenweise Hunde beschlagnahmt und augenblicklich getötet werden.
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Ist das ein wildes Ammenmärchen? Oder ist da tatsächlich etwas dran? Diese wilden und meist vollkommen maßlos übertriebenen Gerüchte haben allerdings und leider tatsächlich einen wahren und in dänische Gesetzestexte gegossenen Kern. Diesen gesetzlichen Kern, der aber längst nicht so schlimm ist, wie in die Horrorgeschichten glauben machen wollen, schauen wir uns jetzt einmal kurz an. Nach der Lektüre solltet Ihr als Hundehalterinnen und Hundehalter dann wissen, was zu beachten ist.
Keine Lust zum Lesen? Hier der Inhalt dieses Beitrages als Video:
13 verbotene Hunderassen
Kein dänischer Polizist wird unverhofft und ohne Vorwarnung einen nicht angeleinten Yorkshire Terrier oder Golden Retriever einfach so vor Ort standrechtlich erschießen, wie manche der Gerüchte es glauben machen wollen. Allerdings ist das dänische Hundegesetz sehr streng, manche – beispielsweise die dänische Tierrechts-Organisation Foreningen Fair Dog – bezeichnen es als das strengste in Europa und sehen dieses auch sehr kritisch. Und dieses Gesetz, das im März 2010 in Kraft getreten ist, erlaubt durchaus, dass Behörden einen Hund beschlagnahmen und sogar einschläfern lassen können! Dafür gibt es zwei wesentliche Szenarien.
Szenario 1: Zunächst einmal listet das entsprechende Gesetz die folgenden 13 Hunderassen als in Dänemark verbotene Hunderassen auf:
- Pitbull Terrier
- Tosa
- American Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- American Bulldog
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer Owtscharka
- Kaukasischer Owtscharka
- Südrussischer Owtscharka
- Tornjak
- Šarplaninac
Diese Rassen, und auch Mischlinge daraus, dürfen weder gezüchtet noch gehalten werden. Wird ein Hund einer dieser Rasse angetroffen, der nach dem 17. März 2010 geboren oder angeschafft wurde, kann behördlich die Beschlagnahme und Einschläferung angeordnet und vollstreckt werden. Das wird auch in der Regel tatsächlich durchgezogen. Das galt lange auch, wenn Touristen diese Rassen beim Urlaub in Dänemark mit in das Land einführen. Das ist aber nicht mehr so, dazu später mehr. Dennoch sollte man überlegen, ob man mit einem Hund dieser 13 genannten Rassen einreist. Wer einen Hund hat, der einem solchen Listenhund ähnelt ohne ein Mischling daraus zu sein, sollte auf jeden Fall die entsprechende Papiere wie eine Ahnentafel dabei haben, um zu belegen, dass der Hund eben nicht zu einer Rasse auf der Liste gehört.
Apropos “Bloß nicht …“ hier noch ein paar Tipps.
Szenario 2: Das zweite Szenario betrifft tatsächlich alle Hunderassen. Es geht um den „schweren Beiß-Vorfall“. Wenn ein Hund – gleich welcher Rasse – einen anderen Hund, ein anderes Tier oder einen Menschen beißt und dabei eine Wunde entsteht, die mindestens mit einem Stich genäht werden muss, dann greift das Gesetz auch für diesen Hund. Dann kann der angreifende Hund ebenfalls behördlich beschlagnahmt und eingeschläfert werden. Kann, aber nicht muss! Wenn Du also mit einem Hund nach Dänemark reist, der sich gerne mit anderen Hunden rauft, oder aber auf andere Hunde oder gar Menschen aggressiv reagiert, dann solltest Du deinen Vierbeiner eben einfach wirklich sehr gut im Griff haben, an der Leine führen und nötigenfalls einen Maulkorb einsetzen, damit nichts passiert!
Dieses Gesetz steht zudem nicht nur der Form halber auf dem Papier, es wird in Dänemark wie schon gesagt tatsächlich auch angewendet. Mehrere Fälle sind bekannt. Aber die Anwendung des Gesetzes war dann durch die beiden eben genannten Szenarien begründet und nicht etwa willkürlich, wie so oft behauptet.
Im Jahr 2014 wurde das Gesetz um einen „Gerichtsweg erweitert“. Ein Hundebesitzer kann seit dem gegen die Beschlagnahmung und geplante Einschläferung seines Hundes vor Gericht ziehen und damit eine richterliche Prüfung des Falles und Entscheidung erreichen. Die Behörde kann damit nicht mehr „einfach so“ vollstrecken.
Das Gesetz bekam eine „Touristen-Klausel“
Ende Oktober 2017 hat das Folketing, das dänische Parlament, dieses Gesetz allerdings erneut geändert beziehungsweise ergänzt und für Touristen etwas entschärft. Das dänische Parlament hat wohl eingesehen, dass man Touristen und einheimische Hundebesitzer hier nicht über einen Kamm scheren sollte. Während Einheimische diese Regelung kennen müssen und ihr deshalb unverändert unterliegen, hat der dänische Gesetzgeber in Gestalt des Parlamentes Touristen zugestanden, dass sie diese scharfe gesetzliche Regelung eventuell nicht kennen. Das Gesetz wurde deshalb in der Art geändert, dass man Touristen für beide Szenarien mit ihrem Hund die Ausreise aus dem Land gestattet, anstatt den Hund zu beschlagnahmen und einzuschläfern.
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Der zuständige Minister für Umwelt und Nahrungsmittel, Espen Lunde Larsen, wird in der deutsch-dänischen Zeitung „Nordschleswiger“ am 24. Oktober 2017 dazu wie folgt zitiert: „Ich will abschaffen, dass ausländische, illegale Hunde automatisch getötet werden müssen, wenn der Hundebesitzer ahnungslos seinen Hund mit nach Dänemark gebracht hat. Wir können nicht erwarten, dass alle Ausländer unsere Regeln über unzulässige Hunde kennen. Sie können deshalb ihre Hunde in gutem Glauben eingeführt haben. Und deshalb dürfen diese Hunde nicht automatische eingeschläfert werden.“ Mehr zu den dänischen Regelungen findest Du hier bei Fairdog und hier diese „Touristen-Klausel“ im (übersetzten) Wortlaut:
1. In § 1b wird folgender Absatz angefügt: 6:
„Absatz. 6. Ungeachtet des Absatzes 1 kann die Polizei in Ausnahmefällen beschließen, dass ein Hund innerhalb einer von der Polizei festgesetzten Frist nicht getötet wird, sondern aus Dänemark ausgeführt wird, wenn der Hund aus einem anderen Land als Dänemark stammt, wenn glaubhaft anzunehmen ist, dass es dem Hundebesitzer nicht bekannt war, dass der Hund verboten ist, vgl. Abschnitt 1a, und wenn der Hund nicht kommerziell eingeführt wurde. Die mit dem Export des Hundes verbundenen Kosten trägt der Hundehalter.
Übrigens: Das Gesetz aus dem Jahr 1872, das einem dänischen Grundstückseigentümer erlaubt, einen Hund, der auf seinem Grundstück herum streunt, einfach erschießen zu dürfen, wurde 2014 abgeschafft. Aber auch diese Behauptung, dass das heute noch üblich sei, geistert noch immer durch die sozialen Netzwerke. Lass Dich von diesen Gruselgeschichten also nicht verunsichern. Oft wird mit solchen Geschichten auch einfach von ganz bestimmten Interessengruppen Stimmung gemacht und Hetze gegen Dänemark getrieben.
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MERKREGEL: Für alles, wofür Du als Hundehalter in Deutschland Ärger bekommen kannst, kannst Du genau so in Dänemark Ärger bekommen. Nur können die Konsequenzen dort eventuell härter sein. Und noch etwas. Auch in Deutschland ist es rechtlich möglich, dass ein Veterinäramt oder Gericht die Tötung eines gefährlichen Problemhundes anordnet. Nur sind die Hürden hier deutlich höher.
Meine Erfahrung: Dänemark ist ein hundefreundliches Land
Auch wenn einen dieses scharfe Gesetz zunächst abschrecken mag, oder es bei uns auf Unverständnis stößt: Nach meiner Erfahrung ist Dänemark ein wirklich hundefreundliches Land und viele Dänen haben selbst Hunde. Ich war vielfach mit meinen Berner Sennenhunden in Dänemark im Urlaub. Und früher in meiner Kindheit in den 1970ern und frühen 1980ern waren wir auch immer mit unseren Hunden – wir hatten mal einen Cocker Spaniel und mal einen Dackel – in Dänemark im Urlaub gewesen und hatten nie irgendwelche Schwierigkeiten oder Ärger. Das einzige Problem, das wir damals einmal hatten war, dass der Cocker Spaniel immer Pferdeäpfel von der Koppel nebenan aufgesammelt hat und diese unbedingt mit ins Ferienhaus bringen wollte. Als er es das erste Mal erfolgreich probiert hatte und mit der Beute hinter dem Sofa in „Haus Pax“ verschwand, war der Gestank im Haus alles andere als ein Vergnügen. Danach war es immer ein Kampf, dem Hund den Pferdeapfel noch draußen auf der Terrasse abzujagen, denn er wollte von seiner für seinen Geschmack äußerst wohlriechenden Beute natürlich nicht ablassen.
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Spielregeln bei der Miete von Ferienhäusern
In vielen Ferienhäusern dürfen Mieter Haustiere – in der Regel sind das Hunde – mitbringen. Entsprechende Suchfilter sind bei den allermeisten Ferienhaus-Agenturen auf der Internetseite vorhanden, so dass Du die entsprechenden Häuser schnell und einfach finden kannst. „Hundehäuser“ haben meist recht große Grundstücke. Aber trotzdem solltest Du deinen Vierbeiner auf diesen nicht frei laufen lassen. Denn in den meisten Fällen sind die Grundstücke nicht eingezäunt, sodass der Hund auf Abenteuerreise in die Nachbarschaft gehen kann. Aber es gibt auch Hundehäuser mit Zaun um das Grundstück. Manche Ferienhausagenturen bieten an, einen Teil eines offenen Grundstückes gegen Aufpreis mit einem mobilen Hundezaun zu umzäunen. Aber meiner Meinung nach ist es dann viel besser, mit dem Hund viele schöne Spaziergänge zu machen und ihn bei der gemeinsamen Zeit auf der Terrasse und im Garten entweder im Griff zu haben oder an eine lange Schleppleine zu legen.
Ich habe für meinen Berner Sennenhund immer eine zehn Meter lange Schleppleine dabei gehabt, wenn ich mit ihm in den Ferienhaussiedlungen und in der Natur oder an den Stränden der Region spazieren gegangen bin. So hatte der Hund genug Bewegungsspielraum und ich hatte ihn trotzdem immer an der Leine unter Kontrolle. Und natürlich habe ich ihn auch am Strand, wenn ich dort alleine mit ihm war, mal frei laufen lassen, wenn im Herbst und Winter keine Leinenpflicht an Stränden gilt. Apropos Leinenpflicht…
Einreisevorraussetzung für Hunde und Leinenpflicht
Damit Du mit deinem Hund nach Dänemark einreisen und dort deinen Urlaub verbringen kannst, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein.
1. Zunächst muss der Hund über eine Tätowierung oder einen Microchip identifizierbar sein. Am besten befestigst Du am Halsband zusätzlich noch eine Kapsel oder eine beschreibbare „Hundemarke“ mit deiner Urlaubsadresse und deiner Handynummer darin beziehungsweise darauf. Dann kann man Dich kontaktieren, wenn der Vierbeiner doch einmal unverhofft eigene Wege geht.
2. Weiterhin brauchst Du einen EU-Heimtierausweis, den Du vermutlich sowieso schon hast oder aber in der Regel beim Tierarzt bekommst, denn dieser Heimtierausweis ist auch der Impfpass des Hundes.
3. Dann muss der Hund eine gültige Tollwutimpfung haben, die im entsprechenden Impfausweis, also in der Regel in dem besagtem EU Heimtierausweis, nachgewiesen werden kann. Diese darf nicht jünger als 21 Tage vor der Einreise sein.
4. Hundewelpen, die weder gechipt noch geimpft und nicht mindestens 12 Wochen alt sind, dürfen grundsätzlich nicht nach Dänemark eingeführt werden. Und sind wir mal ganz ehrlich, wer würde einem so jungen Hund auch schon eine längere Reise zumuten wollen? Mit 12 Wochen übernimmt man den Hund ja in der Regel erst und dann möchte der erst einmal genug Zeit haben, sich an sein neues Zuhause zu gewöhnen.
Kennst Du schon mein Dänemark-Quizz?
Dann gelten für alle Hunde in Dänemark folgende Bestimmungen: Es gilt Leinenpflicht für Hunde nach folgenden Maßgaben: An Stränden besteht vom 1. April bis 30. September grundsätzlich die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. In Waldgebieten gilt die Leinenpflicht das ganze Jahr, was vor allem dem Wildschutz dient. Wenn Du Schilder siehst, auf denen Kun med snor oder kurz kun snor steht, dann bedeutet das „Nur mit Leine“. Halte Dich daran!
Noch etwas. Die dänischen Gesetze zur Lebensmittelhygiene, die vor allem für die Gastronomie gelten, regeln auch, dass Hunde und andere Haustiere nicht in Restaurants und auch nicht in Lebensmittelläden mitgenommen werden dürfen. Das ist nur in solchen Restaurants erlaubt, in denen der Betreiber eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bewilligt bekommen hat. In Restaurants dürfen Hunde meist problemlos draußen auf der Terrasse mit dabei sein und eventuell drinnen im Gastraum, wenn sie nicht in die Bereich zur Zubereitung von Lebensmitteln gelangen können. ABER immer vorher fragen und nicht einfach mit dem Hund in das Restaurant marschieren. Von dieser Regelung sind lediglich Blindenhunde ausgenommen, die als Assistenzhund für den Blinden oder Sehbehinderten schließlich unverzichtbar sind.
Die dänischen „Hundewälder“
Wie schon erwähnt, besteht für Hunde in der Natur und in Wäldern generell Leinenpflicht. Aber die Dänen haben auch hier für Hundebesitzer ein tolles Ass im Ärmel: Die Hundeskov genannten „Hundewälder“. Das sind in der Regel eingezäunte Wald- und Heideflächen, auf denen Hunde uden snor, also ohne Leine laufen dürfen, aber med ledsage, was „mit Begleider“ bedeutet. Diese vier Worte findest Du auf den grünen Schildern, die diese Hundewälder markieren. Es gibt in Dänemark circa 250 davon. Dein Vierbeiner sollte folgsam auf Deine Kommandos hören und mit Artgenossen verträglich sein, dann steht „Leinen los“ im Hundeskov nichts mehr im Wege. Hier eine Karte mit dem Standort aller Hundewälder in Dänemark.
Fazit
Dänen als „Hundehasser“ oder Dänemark als „Hundehölle“ zu diffamieren ist ganz ehrlich gesagt dumme Agitation von einer sehr kleinen Gruppe fanatischer Tierschützer, die den Sinn für das richtige Maß beim Thema Tierschutz verloren haben. Achtung: Damit will ich nicht den Tierschutz und Tierschützer per se kritisieren, sondern eben nur diese „Splittergruppe“, die das Thema schon fast pseudoreligiös be- und übertreibt.
Fakt ist: Ja, es ist tatsächlich möglich, das dänische Behörden unter definierten Vorraussetzungen einen Hund beschlagnahmen und auch einschläfern dürfen. Das entsprechende Gesetz existiert seit März 2010. Fakt ist aber auch: Nein, Hunde werden einem Besitzer nicht wahl- und grundlos „vor der Leine geschossen“. Seit 2017 hat dieses Gesetz zudem eine Touristenklausel, die dem ausländischen Gast in der Regel die Ausreise mit Hund einräumt, wenn es zu einem Problemfall nach dem dänischen Hundegesetz kommt. Zudem steht einem Hundebesitzer – ob einheimisch oder Tourist – bereits seit 2014 der Rechtsweg über ein Gericht offen. Und letztendlich gilt wie immer: Das Problem mit einem Hund ist zu 99,9% am OBEREN Ende der Leine zu finden!
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One Comment
Marie
Auch in Dänemark wird das meiste nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Mein angeleinter Hund wurde im April 2023 von einem freilaufenden dänischen Hund angegriffen und gebissen. Also wirklich angegriffen, der Hund sah uns auf eine Entfernung von 30 bis 40 Metern, kam sofort angestürmt, stürzte sich auf meinen Hund und biss immer wieder zu.
Die dänische Halterin hat uns in die Tierklinik gefahren, weil mein Hund blutete und wir auf einem längeren Spaziergang über eine Stunde von meinem Auto entfernt waren.
Die Tierärztin in der Klinik wollte nähen, ich wollte meinen narkoseempfindlichen Windhund dort jedoch nicht in Narkose legen lassen. Die Wunde wurde versorgt und ich habe meinen Urlaub abgebrochen und bin am nächsten Tag nach Hause gefahren. Geregelt haben wir das genau so, wie ich es in Deutschland auch gemacht hätte: die Halterin ist für die Tierarztkosten und den abgebrochenen Urlaub aufgekommen und das das wars. Meine Frage in der Tierklinik, was denn nun mit dem angreifenden Hund passiert und ob der nun eingeschläfert wird (das wollte ich nicht, ich wollte den nicht auf dem Gewissen haben), weil man das in Deutschland so hört, brachte mir sehr verwunderte Blicke ein. Wir sollten uns über die Kostenfrage einigen und das wars, kein Grund, einen Hund einzuschläfern…