Ratgeber für den Hauskauf in Dänemark: Rechtsgrundlagen & Co
Du möchtest ein Haus in Dänemark kaufen? Das geht, aber es ist an gewisse Bedingungen und – wenn es ein Ferienhaus sein soll – bestimmte Hürden gebunden. Hier in diesem Artikel schauen wir uns an, wie der Hauskauf in Dänemark funktioniert, was Du beachten darfst und wissen musst.
Wer mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie in unserem Nachbarland im Norden zu erwerben, sollte sich über die relevanten Rechtsgrundlagen, Genehmigungsverfahren und Sonderregelungen informieren. Die Deutsche Botschaft in Kopenhagen bietet einen detaillierten Einblick in die wichtigen Aspekte, die beim Hauskauf in Dänemark zu beachten sind.
Rechtsgrundlagen für den Immobilienkauf in Dänemark
Der Erwerb von Immobilien in Dänemark unterliegt mehreren rechtlichen Rahmenbedingungen:
- Liegenschaftsgesetz: Dieses Gesetz regelt den Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und Sommerhäusern. Es wurde zuletzt im Jahr 1994 aktualisiert. Zu finden hier:https://civilstyrelsen.dk/sagsomraader/erhvervelse-af-fast-ejendom
- Verordnung Nr. 764: Diese Verordnung betrifft den Erwerb von Grundbesitz durch EU-Staatsangehörige und bestimmte Personen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum.
- Sommerhausgesetz: Dieses Gesetz regelt den Erwerb und die Nutzung von Sommerhäusern und Zeltplätzen.
- Planungsgesetz: Dieses Gesetz behandelt die Nutzung von Häusern in Sommerhausgebieten.
Die spezifischen Regelungen für den Erwerb von Immobilien werden durch das Zusatzprotokoll Nr. 32 zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ermöglicht.
Genehmigungsfreier Immobilienerwerb
Das Liegenschaftsgesetz ermöglicht den genehmigungsfreien Erwerb von Immobilien für folgende Personengruppen:
- Personen mit festem Wohnsitz in Dänemark zum Zeitpunkt des Erwerbs.
- Personen, die früher für insgesamt mindestens 5 Jahre im Land gewohnt haben, auch wenn sie ihren Wohnsitz nicht mehr dort haben.
- Gesellschaften mit Sitz in Dänemark.
Der Begriff „Wohnsitz“ wird bei unseren Nachbarn anders definiert als in Deutschland. Er bezieht sich auf den Lebensmittelpunkt einer Person. Personen ohne ständige Aufenthaltsgenehmigung oder mit temporären Aufenthalten, wie beispielsweise zur Ausbildung, gelten in der Regel nicht als wohnsitzberechtigt.
Sonderregelungen für EU-Bürger und -Gesellschaften
EU-Bürger und bestimmte EU-Gesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen Immobilien ohne Genehmigung erwerben, wenn:
- sie als Arbeitnehmer in Dänemark beschäftigt sind oder eine EU-Aufenthaltserlaubnis haben,
- sie sich im Land niederlassen wollen, um selbständig tätig zu sein,
- sie Agenturen oder Filialen in Dänemark haben oder Dienstleistungen erbringen.
Juristische Personen müssen ihren Hauptsitz oder ihre Hauptgeschäftsstelle innerhalb der EU haben. Eine Aufenthaltsgenehmigung gemäß bestimmten EU-Richtlinien kann ebenfalls den Erwerb ermöglichen, wenn der Käufer über ausreichende finanzielle Mittel und Krankenversicherungsschutz verfügt.
Genehmigungspflichtiger Immobilienerwerb
Wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, ist der Erwerb von Immobilien im Land grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird von der Civilstyrelsen des dänischen Justizministeriums erteilt. Besondere Beziehungen zu Land und Leuten, wie längere Aufenthalte, Familienverhältnisse oder wirtschaftliche Verbindungen, können bei der Genehmigung berücksichtigt werden.
Sonderregelungen für Sommerhäuser
Sommerhäuser unterliegen besonderen Regelungen und dürfen in der Regel nicht ganzjährig bewohnt werden, es sei denn, es liegen Ausnahmen vor. Gewerbliche Nutzung und Vermietung sind ohne Genehmigung nicht gestattet. Juristische Personen benötigen für den Erwerb eines Sommerhauses die Genehmigung des Umweltministeriums. Die Vermietung von Sommerhäusern ist ebenfalls genehmigungspflichtig.
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Empfehlungen und mögliche Sanktionen
Das dänische Justizministerium empfiehlt potenziellen Käufern, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen und einen dänischen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um den Prozess zu erleichtern. Unrechtmäßiger Erwerb kann zur Verpflichtung führen, die Immobilie zu verkaufen. Verstöße gegen die Bestimmungen können mit Zwangsgeldern und Geldbußen geahndet werden.
Es ist ratsam, sich frühzeitig über die geltenden Vorschriften zu informieren und bei Bedarf professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um einen reibungslosen Kaufprozess und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Weitere Informationen und Kontaktadressen finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft in Kopenhagen.
Fazit
Der einfachste Weg für den Kauf eines Hauses im Land der Dänen für Dich als Deutscher oder EU-Bürger ist, wenn Du nach Dänemark ziehst. Also wenn Du deinen festen Wohnsitz dorthin verlegst. Dann kannst Du relativ problemlos ein normales Wohnhaus kaufen. Willst Du aber a. nicht ins Land ziehen und b. auch noch ein Ferienhaus kaufen, dann ist das nur sehr schwer und mit einer Einzelfallgenehmigung des Justizministeriums machbar.
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