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Unser Ferienhaus im Sommer 2021 am Ringkøbing Fjord. (Foto: Andreas Lerg)
Tipp

Das “Anreise-Risiko“ beim Ferienhaus buchen in Dänemark

Anreise-Risiko? Genau darum geht es in diesem Beitrag. Viele Jahre problemlose Ferienhaus-Buchungen. Viele Jahre problemlose Ferienhaus-Urlaube in Dänemark. Und dann kam im Jahr 2020 Corona. Durch die Pandemie wurde nicht nur ich, sondern wurden viele tausende Touristen, die im Jahr 2020 ein Ferienhaus in Dänemark gebucht hatten, plötzlich mit einem Problem namens Anreise-Risiko konfrontiert. Ich schildere Dir das mal an Hand meines eigenen Falles.

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Die Ferienhaussiedlung im Sommer 2021 am Ringkøbing Fjord. (Foto: Andreas Lerg)
Die Ferienhaussiedlung im Sommer 2021 am Ringkøbing Fjord. (Foto: Andreas Lerg)

Und dann kam Corona

Nachdem durch Corona im Jahr 2020 der Sommerurlaub und ähnliches schlicht und ergreifend ins Wasser gefallen waren, haben ein Kumpel und ich wieder und schon fast wie immer für den Dezember 2020 ein Ferienhaus gebucht. Wenigstens einmal gegen Ende des Jahres ausspannen und einen Tapetenwechsel haben. Und weil wir im Jahr 2020 bislang keinen Urlaub hatten, wollten wir sogar drei Wochen lang in ein sehr schönes Haus mit allem Komfort inklusive Swimmingpool und Sauna an die Westseite des Ringköbing Fjords.

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Wir haben also im Spätsommer gebucht, die Anzahlung geleistet und dann auch im Herbst die Schlussrate. Insgesamt etwas über 1800 Euro. Und dann passierte es. Durch die anlaufende zweite Corona-Welle stiegen die Inzidenz-Werte in Europa und damit auch in Deutschland und Dänemark wieder stark an. Und Dänemark machte Ende Oktober – also etwa vier Wochen vor unserer geplanten Anreise – das Land für Touristen komplett dicht! Die Einreise für nicht dänische Staatsbürger oder Menschen ohne einen gemeldeten Erstwohnsitz in Dänemark wurde nur noch mit einem triftigen Grund erlaubt. Ferienhausbuchungen und Tourismus im Allgemeinen gehörten nicht zu diesen triftigen Gründen.

Das “Anreise-Risiko“ beim Ferienhaus buchen in Dänemark 3

Geld zurück? Nein!

„Sehr Schade, aber dann bekommen wir ja sicher unser Geld wieder.“ Das dachten wir und wurden böse überrascht. Denn unser Geld bekamen wir nicht wieder. Und das ist nach EU-Reiserecht sogar zulässig, wie meine Recherchen damals im November 2020 ergeben haben. Wenn Du eine Pauschalreise buchst, also der Reisedienstleister dir ein Komplettpaket bestehend aus An- und Abreise – beispielsweise Hin- und Rückflug – Unterbringung zum Beispiel in einem Hotel oder einer Ferienanlage, vielleicht einem Programm und allem drum und dran verkauft, dann trägt er das Risiko. Wenn die Reise nicht stattfindet, wie hier wegen Corona, dann muss der Reiseveranstalter Dir das Geld zurück erstatten.

Kennst Du schon mein Dänemark Quiz?

Wenn Du aber ein Ferienhaus in Dänemark buchst, dann buchst und bezahlst Du NUR die Unterkunft und sonst keine weiteren Leistungen. Die Anreise zu dieser Unterkunft ist und bleibt deine Aufgabe, dein Problem und damit dein Risiko. Wenn Du nicht anreisen kannst, dann greifen bei bestimmten Gründen Reiserücktrittsversicherungen. Zumindest wenn Du eine solche abgeschlossen hast. Die Klauseln in diesen Reiserücktrittsversicherungen sehen beispielsweise eine inzwischen eingetretene Arbeitslosigkeit, die Erkrankung des oder eines Reiseteilnehmers oder meinetwegen auch einen Todesfall in der Familie vor.

Dänemark – Hygge & Mee(h)r: T-Shirts, Hoodies und vieles mehr: http://tante-hilde.info/daenemark-hygge-meehr/
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Aber die Pandemie-bedingte komplette Schließung der Landesgrenze wird darin nicht nur nicht vorgesehen. Ein solcher Fall wird sogar als höhere Gewalt explizit ausgeschlossen. In diesem konkreten Fall ist es ja so, dass die Unterkunft nach wie vor zur Verfügung stünde und wenn Du “irgendwie“ ins Land kämst, könntest Du sie auch nutzen. Der Anbieter des Ferienhauses hat also den Ausfall der Reise nicht verschuldet und ist daher auch nicht ersatzpflichtig. Und wenn Du erst gar keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast, wärst Du nicht mal in den vorgenannten Fällen wie Arbeitslosigkeit oder Erkrankung geschützt.

Mit Glück hast Du bei einer kulante Agentur gebucht

Mit anderen Worten: Du bekommst Dein Geld nicht zurück. Du hast das Ferienhaus bezahlt, kannst wegen der dicht gemachten Grenze nicht anreisen und den Urlaub nicht antreten und das Geld ist grundsätzlich erst einmal futsch.

Wir hatten in diesem Fall das Glück, dass Esmark, unser Ferienhausanbieter, eine sehr gute Kulanzregelung in Kraft gesetzt hat. Jeder betroffene Kunde bekam einen Gutschein in Höhe des von ihm bezahlten Betrages abzüglich einer kleinen Bearbeitungsgebühr.

Unser Ferienhaus im Sommer 2021 am Ringkøbing Fjord. (Foto: Andreas Lerg)
Unser Ferienhaus im Sommer 2021 am Ringkøbing Fjord. (Foto: Andreas Lerg)

Damit bekamen wir ein Jahr – konkret bis 31. Dezember 2021 – Zeit, um unsere bereits bezahlte Miete irgendwann „ohne Corona abzuwohnen“. Dabei galt der Gutschein nicht nur für das von uns gebuchte Haus. Wir konnten uns jedes Haus aus dem Angebot der Agentur aussuchen, es in einem freien Zeitraum buchen und unseren Gutschein nutzen oder anrechnen, falls das Haus teurer ist. Im Juni 2021 haben wir genau das dann getan und zwei sehr schöne Wochen in einem wunderbaren Haus auf dem Holmsland Klit am Ringkøbing Fjord verbracht. Unser Gutschein deckte die Mietkosten, den Strom und wir bekamen sogar noch ein paar Euro zurück.

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Genau so haben es die meisten Agenturen gemacht. Aber wenigstens ein Ferienhausanbieter war da wohl weniger kulant, wie ich im Austausch mit anderen Dänemark-Fans vor allem in einer Facebook-Gruppe erfahren habe. Da hieß es im Prinzip „Pech, Du bist halt nicht gekommen!“ Das Geld war in diesem Fall tatsächlich komplett verloren. Ob diese Agentur in Zukunft noch viele Buchungen bekommt?!

Das Anreise-Risiko trägst Du selbst


Langer Rede kurzer Sinn. Wenn Du einen typischen Dänemarkurlaub in einem Ferienhaus buchst, muss Dir bewusst sein, dass Du lediglich die Miete für das Ferienhaus vor Ort in Dänemark bezahlst und alle anderen „Vorgänge“ rund um den Urlaub voll auf Deine Kappe gehen. Vor allem eben die Anreise. Sprich: Du trägst das „Anreise-Risiko“. Dieses Risiko lässt sich wie beschrieben mit einer Reiserücktrittsversicherung abmildern aber eben nicht zu 100 Prozent ausschließen. Außerdem haben auch alle Ferienhausanbieter dieses Thema jetzt in Ihren AGB präzise geregelt. Und nochwas: Das ganze gilt natürlich nicht nur für Dänemark, sondern im Prinzip überall, wo Du nur die Unterkunft und nicht die vollständige Reise buchst.

TIPP 1: IMMER die AGB durchlesen!

Mein Tippan dieser Stelle. Lies Dir immer die AGB des Anbieters vollständig durch, damit Du informiert bist, wie die Absage einer Reise in verschiedenen Fällen gehandhabt wird. Achte dabei unter anderem auf diese Punkt:

  • Wie regelt der Anbieter den Fall, wenn Du die Reise nicht antreten kannst (Ursache liegt bei Dir)?
  • Wie regelt der Anbieter den Fall, wenn er selbst Dir absagen muss (Ursache liegt beim Anbieter)?
  • Wie regelt der Anbieter den Fall, dass eine Reise durch höhere Gewalt wie eben die Grenzsperrung wegen Corona nicht durchführbar ist?
  • Wird eine Rückerstattung des bezahlten Betrages angeboten?
  • Wird die Möglichkeit einer (zeitlichen) Umbuchung angeboten?
  • Wird im ungünstigsten Fall vielleicht gar keine Kompensation angeboten?
  • Wie regelt der Anbieter grundsätzlich die Stornierung einer Buchung? 
  • Wie regelt der Anbieter im Falle einer Stornierung die Fristen und Stornogebühren?

TIPP 2: Verbraucherzentrale und Schiedsstellen

Wenn Du ein Problemen mit einer Ferienhaus-Anmietung nicht nur im Zuge der Corona-Pandemie hast und der Anbieter sich weigert, das Thema einvernehmlich zu regeln, kannst Du dich an die Verbraucherzentralen der Bundesländer und Schiedsstellen der Ferienhausverbände wenden. 

Und hier das ganze auch noch einmal als Video 🙂

Das “Anreise-Risiko“ beim Ferienhaus buchen in Dänemark 4

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