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So wird man dänischer Staatsbürger. (Foto: pixabay)
Tipp

So wirst Du dänischer Staatsbürger

Für mein Dänemark-Buch habe ich recherchiert, wie man dänischer Staatsbürger wird. Wenn wir vorab ein passendes Fazit ziehen wollen, lautet dieses wohl: „Däne sein ist nicht schwer, Däne werden um so mehr.“ Aber schauen wir uns die Möglichkeiten und vor allem den offiziellen Weg doch einmal an.

Ok. Du meinst es also ernst und willst Däne werden, sprich, dich um die dänische Staatsbürgerschaft bemühen. Dänemark ist in Sachen Einbürgerung sagen wir mal etwas zugeknöpft oder streng. Selbst das „Einheiraten“ ist nicht so einfach. Denn wenn Du einen Dänen oder eine Dänin heiratest, dann heiratest Du damit nicht automatisch die Staatsbürgerschaft mit. Lediglich die Hürden der Einbürgerung sinken etwas. Dazu gleich mehr. Immerhin, die dann geborenen gemeinsamen Kinder haben automatisch die dänische Staatsbürgerschaft.

So wirst Du dänischer Staatsbürger 3

Am einfachsten: Dänischer Staatsbürger durch Geburt

Das wäre auch der einfachste Weg, Däne zu werden. Du wirst im Land geboren und deine Eltern sind Dänen oder zumindest ein Elternteil ist Däne. Dann bist Du automatisch von Geburt an Däne. Aber wir gehen hier einmal davon aus, dass Du  Staatsbürger eines anderen EU-Staates bist und Däne werden willst.

Es gäbe theoretisch noch den Weg, sich adoptieren zu lassen … zumindest solange Du nicht älter als 12 Jahre bist. Also, schauen wir uns lieber den ganz offiziellen Weg der Einbürgerung an.

Der offizielle Weg der Einbürgerung

Wenn Du den Antrag auf Einbürgerung stellen willst, dann musst Du eine Reihe von Vorraussetzungen und Bedingungen erfüllen und außerdem noch viel Geduld mitbringen. Geduld zunächst deshalb, weil Du seit mindestens neun Jahren deinen ständigen Aufenthalt und damit auch Deinen ersten Wohnsitz in Dänemark haben musst. Über das Thema erster Wohnsitz haben ich in diesem Video ausführlich gesprochen. Schau Dir das gerne einmal an.

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Kommen wir noch einmal kurz auf das mit dem Heiraten zurück. Als Ehegatte oder Ehegattin eines dänischen Bürgers beziehungsweise einer dänischen Bürgerin verringert sich dieser geforderter ständige Aufenthalt von neun auf sechs Jahre, wenn die Ehe mindestens drei Jahre besteht. Besteht die Ehe zwei Jahre, sind es sieben Jahre Wartezeit und bei einem Jahr „Ehedauer“ acht statt der sonst neun Jahre. 

Vorsicht beim Unterbrechen des Aufenthaltes!

Grundsätzlich gilt, wird der ständige Aufenthalt in Dänemark unterbrochen – also wohnst Du für eine gewisse Zeit im Ausland – wird diese Zeit von der Wartezeit abgezogen. Oder besser sie wird oben drauf geschlagen, sprich, die Wartezeit verlängert sich entsprechend. Achtung: Wenn Du deinen ständigen Aufenthalt in Dänemark für mehr als ein Jahr unterbrichst, hast Du schlechte Karten und musst dich um Ausnahmegenehmigungen bemühen und diese Unterbrechung sehr gut begründen. 

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Weiterhin brauchst Du auch in diesen neun Jahren eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Dänemark, was aber für EU-Bürger völlig unproblematisch ist, da es ja innerhalb der EU die entsprechende Freizügkeitsrechte gibt. 

Die dänische Sprache beherrschen, Kultur und Gesellschaft kennen

Nächste Bedingung: Du musst die dänische Sprache beherrschen und zwar so gut wie ein Neuntklässler. Das musst Du in einer staatlichen Prüfung auch nachweisen. Apropos Prüfung, Du musst außerdem eine Art Staatsbürgerkunde-Prüfung bestehen, die Deine Kenntnisse über gesellschaftliche und kulturelle Themen in Dänemark abcheckt. 

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Keine schweren Vorstrafen

Nächste Bedingung: Du darfst keine Vorstrafen in Gestalt von zwei oder mehr Jahren Gefängnisstrafe im Land haben. Bei kleineren verurteilten Strafen kann Dir eventuell eine zusätzliche Wartezeit auf deine neun Jahre draufgeschlagen werden. Und du solltest beim dänischen Staat auch keine Steuerschulden oder andere Schulden haben, die eine Summe von 50.000 DKK übersteigen.

Wenn das alles passt, dann kannst Du die Einbürgerung beantragen, musst 1200 DKK Gebühren bezahlen. Und dann musst Du dich wieder in Geduld üben, bis über Deinen Antrag entschieden wurde. Übrigens: Dänemark akzeptiert seit dem 1. September 2015 in der Regel eine doppelte Staatsbürgerschaft. Du könntest also im Prinzip Däne werden und beispielsweise Deutscher bleiben. Könntest deshalb, weil in Deutschland zunächst grundsätzlich gilt, dass bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit die deutsche verloren geht (§§ 17 Abs. 1 Nr. 2, 25 Abs. 1 S. 1 StAG).

Dauerhaft in Dänemark leben ohne dänische Staatsbürgerschaft

Aber Du musst als Bürger eines EU-Landes ja nicht unbedingt Däne werden, um dauerhaft in Dänemark zu leben und zu arbeiten. Erster Wohnsitz, Haus oder Wohnung, ein Einkommen und eine CPR-Nummer reichen. Genau das haben wir im in diesem Beitrag über den Kauf eines Hauses in Dänemark ausführlich besprochen, schau Dir den gerne nochmal an. 

Wissenswert: Das Anreiserisiko bei der Ferienhausbuchung!

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss! All diese Angaben und Aussagen stellen den heute aktuelle Stand meiner Recherche zu diesem Kapitel in meinem Buch dar. Die Gesetze und Regeln können sich aber immer ändern und in Zukunft vielleicht gelockert oder auch verschärft werden.

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