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Ferienhaus buchen in Dänemark: Wenn es richtig Ärger gibt!
Wissenswert,  Tipp

Ferienhaus buchen in Dänemark: Wenn es richtig Ärger gibt!

Ein Urlaub in Dänemark ist die perfekte Gelegenheit, um die Seele baumeln zu lassen. Entspannung, Natur und die berühmte dänische Hygge. Doch was kannst Du tun, wenn der Aufenthalt im Ferienhaus nicht so verläuft wie geplant? Wenn es also Mängel gibt, die die Urlaubsfreude trüben oder die sogar so stark sind, dass Du den Aufenthalt im Ferienhaus abbrechen willst oder musst? Und was ist zu tun, wenn der Vermieter diese Mängel nicht abstellt oder kompensiert? Darum geht es heute. Dieser Text ist die Blogversion dieses Videos:

Was sind Mängel im Ferienhaus in Dänemark?

Du kommst im gemieteten Ferienhaus an und bemerkst deutliche Mängel. Es riecht muffig oder nach Schimmel oder es ist sogar Schimmel deutlich erkennbar. Auf den Matratzen sind dicke fette Urinflecken zu sehen, sodass Du in diesen Betten nicht schlafen willst. Oder die auf der Webseite und den Fotos des Hauses abgebildeten schicke Designermöbel sind nicht vorhanden. Stattdessen stehen Billigmöbel oder gar kaputte Möbel in den Räumen. Statt des beschriebenen und auf den Fotos abgebildeten großen Flachbildfernseher steht eine winzige, zwanzig Jahre alte Röhrenglotze im Wohnzimmer. Oder die Sauna, auf die Du Dich sehr gefreut und wegen der Du das Haus hauptsächlich gemietet hast, funktioniert nicht.

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Das sind ein paar Mängel, die man beim Einziehen in ein Ferienhaus entdecken kann und die einem den Urlaubsspaß so vermiesen, dass man in dem Haus entweder nicht wohnen will oder aber sofortige Abhilfe erwartet. Wir reden hier also nicht von Kleinigkeiten, wie einer Spinnwebe in einer Ecke, sondern eben von massiven und für Dich als Gast nicht zumutbaren Mängeln. Was solltest Du jetzt tun?

Erster Schritt – Jeden Mangel SOFORT melden

Der erste und wichtigste Schritt ist, dass Du den oder die Mängel sofort bei der Ferienhausagentur oder dem Vermieter meldest. Sobald Du einen Mangel feststellst, sofort melden. Mache auf jeden Fall ein Protokoll und Fotos von dem Mangel. Klebt im Bad der Schimmel an der Wand? Fotografieren. Urinflecken auf den Matratzen? Fotografieren. Die auf der Webseite abgebildete und angegebene Ausstattung, beispielsweise mit Möbeln, fehlt oder weicht deutlich ab? Fotografieren. 

Du musst die Mängel sofort melden, damit der Vermieter die Gelegenheit hat, den Mangel abzustellen. Kommt die Agentur und tauscht die mit Urin verdreckten Matratzen gegen neue Matratzen aus, dann ist der Mangel behoben. Wird die defekte Sauna in einer zumutbaren Zeit repariert, dann ist der Mangel behoben. Werden die Mängel also schnell und unkompliziert beseitigt, dann ist das Thema erledigt und dem entspannten Urlaub steht nichts mehr im Wege. 

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Aber was solltest Du tun, wenn die gemeldeten Mängel nicht oder nicht zufriedenstellend behoben werden? Dazu gleich mehr. Kommen wir erst noch zu einem anderen Problem, das meist erst nach Deiner Abreise aufkommen kann.

Falsche Abrechnung nach der Abreise

Im Urlaub und mit dem Ferienhaus war alles in bester Ordnung, aber nach Deiner Rückkehr bekommst Du die Endabrechnung und sollst auf einmal richtig viel Geld für Strom oder Wasser nachzahlen. Sprich, die Agentur erstattet Dir deutlich weniger als erwartet von Deiner Kaution zurück oder stellt sogar eine Nachforderung in Rechnung. Was ist jetzt zu tun?

Erinnerst Du Dich an meine Empfehlung aus dem letzten Video? Da habe ich Dir empfohlen, direkt bei der Anreise und dann bei der Abreise die Zählerstände mit dem Smartphone zu fotografieren. Das auch dann, wenn der Vermieter Dir sagt, dass Du garnicht mehr selbst die Zählerstände ablesen musst, weil die Agentur das für Dich macht. Mit diesen Fotos kannst Du im Streitfall beweisen, wie viel Strom und Wasser Du verbraucht hast. 

Mir ist das im Winter 2021 so gegangen. Da bekam ich nach der Rückkehr eine Abrechnung, laut der ich in drei Wochen unglaubliche 4600 Kilowattstunden verbraucht haben soll. Damit wurden mehrere hundert Euro Stromkosten nachgefordert. Ich habe mit meinen Fotos beweisen können, dass ich in der Zeit tatsächlich nur 460 Kilowattstunden verbraucht und die Agentur sich beim Ablesen des Zählers vertan hatte. Kaum zwei Tage später bekam ich die korrigierte Abrechnung und ich musste nichts nachzahlen und bekam sogar noch einen kleinen Betrag meiner Kaution zurück.

Aber was passiert, wenn Du Dich auch in diesem Streitfall nicht mit der Agentur einigen kannst? 

Die Agentur reagiert nicht oder schlecht – was tun?

Sprechen wir jetzt über die Maßnahmen, die Du ergreifen kannst, wenn Mängel im Haus nicht behoben und auch nicht durch einen Preisnachlass kompensiert werden. Und auch zu der Frage, was Du bei einer falschen Abrechnung tun kannst. 

Kommen wir zunächst zu dem Fall, dass Du noch im Ferienhaus bist. Dokumentiere den Mangel wie beschrieben mit Protokoll und Fotos und fordere den Anbieter dann schriftlich beispielsweise per E-Mail mit Fristsetzung dazu auf, den Mangel zu beheben. Dokumentiere auch diese Kommunikation. Sollte der Anbieter nicht in der gesetzten Frist reagieren, teile ihm mit, dass Du rechtliche Schritte in Erwägung ziehst und Dich auf jeden Fall beim Beschwerdeausschuss des dänischen Ferienhausverbandes beschweren wirst. Wenn es nicht zumutbar ist, dass Du im Haus bleibst, dann reise ab und setze den Vermieter auch darüber mit Begründung in Kenntnis. Dokumentiere diese Kommunikation wie schon empfohlen.

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Kommen wir jetzt zu dem Fall, dass Du nach Deiner Rückkehr eine falsche, also zu hohe Abrechnung bekommst. Wenn die überhöhte Forderung noch „innerhalb“ der Kautionssumme liegt, wird der Anbieter Dir die überhöhte Forderung von der Kaution abziehen und damit einen geringeren Restbetrag zurückbezahlen. Liegt der geforderte Energiekostenbetrag über der Kaution, wird er Dir eine Zahlungsaufforderung schicken. 

Widersprich der Abrechnung und belege Deinen Widerspruch mit den Vorher-Nachher-Fotos der Energiezähler. Mit dem Widerspruch erklärst Du zugleich, dass Du die überhöhte Forderung nicht zahlen wirst. Reagiert der Anbieter nicht auf diesen Widerspruch, dann reagierst Du genauso wie bei den Mängeln. Setze ihm eine Frist und teile ihm mit, dass Du rechtliche Schritte in Erwägung ziehst und Dich auf jeden Fall beim Beschwerdeausschuss des dänischen Ferienhausverbandes beschweren wirst. 

Unterstützung durch den Beschwerdeausschuss 

Wenn Du Dich mit dem Vermieter oder der Agentur nicht einigen kannst oder ein Mangel gar nicht oder nicht zufriedenstellend behoben wurde, kannst Du Beschwerdeausschuss des Branchenverbandes der Ferienhausvermieter einschalten. Dieser Ausschuss wurde vom dänischen Branchenverband der Ferienhausvermieter in Zusammenarbeit mit der dänischen Verbraucherzentrale eingerichtet. Er vermittelt in Konflikten zwischen Mietern und Ferienhausanbietern. Er soll dazu beitragen, faire und objektive Lösungen zu finden.

Der Beschwerdeausschuss agiert unabhängig, um sicherzustellen, dass Urlauber in Dänemark geschützt sind. Er soll aber auch die Vermieter vor unberechtigten Ansprüchen schützen. Wenn also ein Mieter sich quasi durch unberechtigte Beschwerden nachträglich einen Rabatt verschaffen will, dann soll dieser Ausschuss auch das regeln.

Der Ablauf der Beschwerde

Wie läuft das Verfahren ab? Dass Du dem Vermieter zuerst die Möglichkeit geben musst, den Mangel abzustellen, haben wir ausführlich besprochen. Wenn das zu keinem Ergebnis führt, kannst Du eine offizielle Beschwerde beim Ausschuss einreichen. Dafür steht ein spezielles Online-Formular zur Verfügung. Das verlinke ich Dir in der Videobeschreibung.

Stelle sicher, dass Deine Beschwerde vollständig ist und alle Beweise enthält: Also Fotos, Beschreibungen und eventuell die schriftliche Dokumentation der Kommunikation mit der Agentur oder dem Vermieter. Es ist wichtig, dass Du den Mangel klar und präzise beschreibst.

Wie der Beschwerdeausschuss arbeitet

Der Beschwerdeausschuss besteht aus einem neutralen Vorsitzenden, in der Regel einem Juristen oder Richter. Dann eine gleiche Anzahl von Vertretern der Ferienhausbranche und der Verbrauchervertreter. Dieser Aufbau stellt sicher, dass alle Parteien fair behandelt werden.

Sobald Deine Beschwerde eingereicht ist, wird sie zunächst vom Sekretariat des Ausschusses bearbeitet. Alle relevanten Informationen und Beweise werden gesammelt, und die andere Partei – also der Vermieter oder die Agentur – wird aufgefordert, zur Beschwerde Stellung zu nehmen. Der Ausschuss prüft dann alle Unterlagen und trifft eine Entscheidung, die im Prinzip für beide Seiten bindend ist.

Wird der Fall zu Deinen Gunsten, also zugunsten des Mieters, entschieden, kann der Ausschuss anordnen, dass der Vermieter den Mangel behebt. Da diese Verfahren aber fast immer nach Deiner Abreise entschieden werden, kommt dabei meist eine finanzielle Entschädigung, beispielsweise in Form eines nachträglichen Preisnachlasses, heraus. Diese Entscheidung des Ausschusses ist in der Regel endgültig. Allerdings können beide Seiten, also Du als Mieter, aber eben auch die Gegenseite auch eine Überprüfung durch ein Gericht anstreben.

Die Tatsache, dass dieser Ausschuss nur etwa 50 Beschwerden im Jahr bearbeitet, zeigt, dass die allermeisten Konflikte direkt zwischen Vermieter und Mieter einvernehmlich gelöst werden können. Erst wenn dies nicht möglich ist, steht Dir der Beschwerdeausschuss zur Seite.

Zwei Fallbeispiele

Du darfst aber nicht davon ausgehen, dass dieser Ausschuss auf jeden Fall immer im Sinne des Mieters entscheidet. Der Ausschuss wägt die Fälle sorgfältig ab und vertritt die Interessen beider Seiten. Er soll wie erwähnt auch die Vermieter vor überzogenen oder falschen Forderungen schützen. Ich stelle dir mal zwei Fälle kurz und zusammengefasst vor:

Fall 1: In diesem Fall beschwerte sich ein Mieter über muffigen Geruch und vermutete Schimmel in einem Schlafzimmer. Deshalb reiste er vorzeitig ab. Er ignorierte das Angebot des Vermieters, die Räume zu reinigen und zu desinfizieren. Er forderte den Mietpreis zurück. Der Vermieter führte nach der Abreise mikrobiologische Tests durch. Es wurde kein Schimmelbefall festgestellt. Der Beschwerdeausschuss entschied, dass der Mieter den Verdacht auf Schimmel nicht belegen konnte und die frühzeitige Abreise damit auf eigenes Risiko erfolgte. Die Beschwerde wurde abgewiesen.

Fall 2: Im zweiten Fall beschwerte sich ein Mieter über mehrere Mängel in einem Ferienhaus. Das begann bei unzureichenden Schlafmöglichkeiten, ging über kaputtes Kücheninventar bis zu einer mangelnden Reinigung. Auch hier entschied sich der Mieter, das Haus frühzeitig zu verlassen, da die angebotene Abhilfe erst ein oder zwei Tage später möglich gewesen wäre. Der Vermieter bot 10 % der Miete als Entschädigung an, was der Mieter ablehnte. In diesem Fall entschied der Beschwerdeausschuss zugunsten des Mieters, da das Ferienhaus nicht wie angekündigt ausgestattet und gereinigt war. Der Ausschuss ordnete an, dass die vollständige Miete zurückerstattet werden muss.

Achtung: In allen Fällen, in denen Mieter Mängel nicht sofort, sondern erst am Ende oder gar nach der Reise gemeldet und damit gerügt hatten, hat der Beschwerdeausschuss immer zugunsten der Vermieter und damit gegen die Mieter entschieden. Und das mit der immer gleichen Begründung: Die Mängel hätten sofort gemeldet werden müssen.

Fazit:

Du siehst also, warum es wichtig ist, dass Du die Mängel in einem Ferienhaus sofort an die Agentur oder den Vermieter melden solltest. Und Du verstehst jetzt sicher auch, warum Du die Mängel gründlich dokumentieren solltest. Das Gleiche gilt für eine falsche Verbrauchskostenabrechnung nach der Reise. Wie ich im letzten Video schon sagte: Machst Du bei An- und Abreise Fotos mit dem Smartphone, hast Du in dem digitalen Bild auch automatisch Datum und Uhrzeit der Ablesung gespeichert.

Welche Alternativen hättest Du im Streitfall noch? Du kannst Dich auch direkt an die dänische Verbraucherzentrale wenden. Den Link findest Du in der Videobeschreibung. Und wenn es hart auf hart kommt, bleibt im Prinzip nur noch ein offizielles Gerichtsverfahren. Das ist natürlich dann der maximale Aufwand, denn Du brauchst ja auch einen Anwalt, der Dich vor Gericht vertritt. Diese Maßnahme steht im Prinzip nur dann zur Debatte, wenn es um richtig viel Geld gehen sollte.

Lass mich Dir zum Schluss kurz von meinen eigenen Erfahrungen berichten. Ich habe bei den wenigen Problemen, die ich bisher mit Ferienhäusern hatte, erlebt, dass die Agenturen das Thema immer zu meinen Gunsten und zu meiner Zufriedenheit schnell und unkompliziert erledigt haben. Vor allem die kleineren und noch mit lokalen Büros vertretenen Agenturen sind da wirklich sehr zuverlässig und zu empfehlen. In vielen Dänemark-Gruppen auf Facebook liest man mittlerweile leider immer wieder, dass die großen Branchenriesen wie Novasol oder DanCenter sich nicht mit Ruhm bekleckern, wenn es um guten Kundendienst oder den Umgang mit Reklamationen geht.

Also dann, ich wünsche Dir für Deine zukünftigen Ferien in Dänemark eine tolle Zeit.

Bis dann, vi des!

Letzte Aktualisierung am 2024-11-18 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

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