Mit dem Hund nach Dänemark? Das musst Du wissen!
Hallo und herzlich willkommen zu Dänemark Hygge und Mee(h)r. Heute wollen wir uns mal um ein im wahrsten Sinne des Wortes tierisch wichtiges Thema kümmern. Wenn Du mit deinem Hund nach Dänemark in den Urlaub fahren willst, dann solltest Du unbedingt ein paar wichtige Dinge wissen. Allerdings spuken in Sachen Vierbeiner und Dänemark einige absolut wüste Gerüchte vor allem durch das Internet. Deshalb will ich hier mal Licht ins Dunkle bringen. Genau darum geht es heute in diesem Video. Mit den Informationen aus diesem Video solltet Ihr dann als Halterinnen und Halter wissen, was zu beachten ist, wenn ihr mit eurem Vierbeiner nach Dänemark wollt.
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Hundegesetz, Einreiseregeln und Leinenpflicht in Dänemark
Zunächst beschäftigen wir uns mit dem strengen und auch in Dänemark selbst nicht unumstrittenen Hundegesetz. Wir widmen uns dann den Einreisevorrausdsetzungen und auch dem Thema Leinenpflicht. Ein paar Tipps für den Urlaub mit deinem Vierbeiner habe ich auch für Dich.
13 verbotene Hunderassen
Hier noch einige ergänzende Infos im Zusammenhang mit dem Video. Zunächst hier die Liste der 13 in Dänemark als verbotene Rassen im Gesetz gelisteten Rassen:
1. Pitbull Terrier
2. Tosa
3. American Staffordshire Terrier
4. Fila Brasileiro
5. Dogo Argentino
6. American Bulldog
7. Boerboel
8. Kangal
9. Zentralasiatischer Owtscharka
10. Kaukasischer Owtscharka
11. Südrussischer Owtscharka
12. Tornjak
13. Šarplaninac
Die „Touristen-Klausel“
Im Jahr 2017 bekam das Gesetz in Dänemark eine „Touristen-Klausel“ die ich dir hier mal im übersetzten Wortlaut eingefügt habe:
„Absatz. 6. Ungeachtet des Absatzes 1 kann die Polizei in Ausnahmefällen beschließen, dass ein Hund innerhalb einer von der Polizei festgesetzten Frist nicht getötet wird, sondern aus Dänemark ausgeführt wird, wenn das Tier aus einem anderen Land als Dänemark stammt, wenn glaubhaft anzunehmen ist, dass es dem Besitzer nicht bekannt war, dass die Rasse verboten ist, vgl. Abschnitt 1a, und wenn der Hund nicht kommerziell eingeführt wurde. Die mit dem Export des Tieres verbundenen Kosten trägt der Hundehalter.
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